Ratgeber: Die Fragen nach dem Unfall, ehrlich beantwortet
Was tun, wer zahlt, was steht mir zu? Hier erkläre ich die Dinge, die ich in über 23 Jahren als Kfz-Sachverständiger in Hamburg am häufigsten gefragt werde – ohne Fachchinesisch und ohne Rechtsberatung, die dürfen nur Anwälte.
- Was tun nach einem Unfall? Die ersten Schritte, in der richtigen Reihenfolge
Der Moment nach dem Knall ist unübersichtlich – und genau dann werden die Fehler gemacht, die später Geld kosten. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.
- Gutachten oder Kostenvoranschlag: Was Sie nach dem Unfall wirklich brauchen
Beides beziffert den Schaden – aber nur eines von beiden erfasst alles, was Ihnen zusteht. Die Grenze liegt bei etwa 750 Euro.
- Die 130-Prozent-Regel: Reparieren, obwohl es sich eigentlich nicht mehr lohnt
Wenn die Reparatur mehr kostet als das Auto wert ist, muss die Versicherung nicht automatisch nur den Wiederbeschaffungswert zahlen. Bis 130 Prozent darf repariert werden – unter Bedingungen.
- Wertminderung nach dem Unfall: Das Geld, das auf keiner Werkstattrechnung steht
Ein repariertes Unfallauto ist weniger wert als ein unfallfreies – auch wenn man nichts sieht. Diese Differenz steht Ihnen zu, und nur ein Gutachten beziffert sie.
- Nutzungsausfall oder Mietwagen: Was Ihnen für die Zeit ohne Auto zusteht
Solange Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf Ersatz – entweder als Mietwagen oder als Geld für jeden Tag ohne Fahrzeug.
- Fiktive Abrechnung: Das Geld nehmen, statt zu reparieren
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne zu reparieren. Was dabei geht, was abgezogen wird und wo die Grenzen liegen.
Christian Eggers, unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Hamburg seit über 23 Jahren. Fragen zu Ihrem Fall? 0171 615 53 43

