Ratgeber

Nutzungsausfall oder Mietwagen: Was Ihnen für die Zeit ohne Auto zusteht

Solange Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt steht, haben Sie Anspruch auf Ersatz – entweder als Mietwagen oder als Geld für jeden Tag ohne Fahrzeug.

Nutzungsausfall oder Mietwagen – Ratgeber Kfz-Gutachter Hamburg

Der Mietwagen

Sie dürfen ein Fahrzeug der gleichen Klasse mieten, solange die Reparatur dauert (oder bis zur Wiederbeschaffung beim Totalschaden). Ersparte Eigenkosten werden abgezogen – deshalb wird oft eine Klasse kleiner empfohlen, dann entfällt der Abzug. Vorsicht bei Unfallersatztarifen: Überhöhte Mietpreise ersetzt die Versicherung nicht.

Der Nutzungsausfall

Wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, aber das Auto hätten nutzen können und wollen, bekommen Sie eine Entschädigung je Tag. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und liegt je nach Modell und Alter bei etwa 25 bis über 100 Euro pro Tag. Die Tage ergeben sich aus der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, die das Gutachten nennt.

Warum die Dauer im Gutachten steht

Die Versicherung zahlt Nutzungsausfall nur für die Zeit, die das Gutachten als Reparaturdauer ausweist – plus die Tage bis zum Gutachten und die Zeit, bis das Geld da ist, wenn Sie in Vorleistung gehen müssten. Ein Gutachten ohne realistische Reparaturdauer kostet Sie deshalb bares Geld.

Wann es keinen Nutzungsausfall gibt

Wenn Sie das Auto ohnehin nicht hätten nutzen können – Krankenhausaufenthalt, Urlaub ohne Auto – oder wenn ein Zweitwagen zur Verfügung steht. Auch beim reinen Kaskoschaden am eigenen Fahrzeug gibt es keinen Nutzungsausfall.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich den Mietwagen behalten, wenn die Werkstatt trödelt?

Verzögerungen der Werkstatt gehen in der Regel nicht zu Ihren Lasten, wenn Sie sie nicht verursacht haben. Dokumentieren Sie den Ablauf.

Kann ich Nutzungsausfall auch bei fiktiver Abrechnung bekommen?

Ja, für die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer – wenn Sie das Auto in dieser Zeit tatsächlich nicht nutzen konnten.

Christian Eggers, Kfz-Sachverständiger

Über diesen Beitrag
Ich bin Kfz-Sachverständiger, nicht Rechtsanwalt. Dieser Beitrag gibt die allgemeine Rechtslage wieder, wie sie sich aus der Rechtsprechung ergibt, und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, hängt vom konkreten Hergang ab und kann nur ein Rechtsanwalt verbindlich beurteilen. Was ich für Sie tun kann, ist die technische Seite: den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig erfassen, bewerten und nachvollziehbar dokumentieren.

Christian Eggers, Kfz-Sachverständiger in Hamburg. Fragen zu Ihrem Fahrzeugschaden? 0171 615 53 43

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