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Gutachten oder Kostenvoranschlag: Was Sie nach dem Unfall wirklich brauchen

Beides beziffert den Schaden – aber nur eines von beiden erfasst alles, was Ihnen zusteht. Die Grenze liegt bei etwa 750 Euro.

Gutachten oder Kostenvoranschlag – Ratgeber Kfz-Gutachter Hamburg

Der Kostenvoranschlag

Die Werkstatt schätzt die Reparaturkosten. Schnell, günstig, für Bagatellschäden ausreichend. Was fehlt: Wertminderung, Nutzungsausfall, versteckte Schäden, Restwert – und die Beweiskraft, wenn die Versicherung widerspricht.

Das Gutachten

Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert den Schaden mit Fotos, Messungen und Kalkulation nach Herstellervorgaben. Dazu kommen Wertminderung, Reparaturdauer, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Das Gutachten hält einer Prüfung stand: nach Herstellervorgaben kalkuliert, fotografisch belegt und in jeder Position nachvollziehbar.

Die 750-Euro-Grenze

Die Rechtsprechung sieht bei Schäden unter etwa 750 Euro einen Bagatellschaden, bei dem der Kostenvoranschlag reicht. Darüber darf der Geschädigte ein Gutachten beauftragen, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt. Bei modernen Fahrzeugen mit Sensoren in Stoßfängern und Spiegeln ist die Grenze oft schneller überschritten, als es aussieht.

Wer zahlt was

Beim unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten als Teil des Schadens. Den Kostenvoranschlag berechnen manche Werkstätten, wenn nicht repariert wird. Bei Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug bestimmt Ihre Versicherung, was sie verlangt – oft reicht ihr der Kostenvoranschlag, bei größeren Schäden schickt sie einen eigenen Gutachter.

Meine ehrliche Empfehlung

Rufen Sie an und beschreiben Sie den Schaden. Ich sage Ihnen am Telefon, ob ein Kostenvoranschlag reicht. Ein Gutachten für einen Kratzer bringt niemandem etwas – ein Kostenvoranschlag für einen 3.000-Euro-Schaden kostet Sie Wertminderung und Nutzungsausfall.

Häufige Fragen

Kann aus dem Kostenvoranschlag noch ein Gutachten werden?

Ja, solange nicht repariert wurde. Ist der Schaden größer als gedacht, nehme ich ihn als Gutachten auf.

Was, wenn die Versicherung das Gutachten als überflüssig ablehnt?

Bei Schäden über der Bagatellgrenze muss sie es zahlen. Bleibt sie stur, hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht – auch dessen Kosten trägt sie beim unverschuldeten Unfall.

Christian Eggers, Kfz-Sachverständiger

Über diesen Beitrag
Ich bin Kfz-Sachverständiger, nicht Rechtsanwalt. Dieser Beitrag gibt die allgemeine Rechtslage wieder, wie sie sich aus der Rechtsprechung ergibt, und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, hängt vom konkreten Hergang ab und kann nur ein Rechtsanwalt verbindlich beurteilen. Was ich für Sie tun kann, ist die technische Seite: den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig erfassen, bewerten und nachvollziehbar dokumentieren.

Christian Eggers, Kfz-Sachverständiger in Hamburg. Fragen zu Ihrem Fahrzeugschaden? 0171 615 53 43

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