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Wertminderung nach dem Unfall: Das Geld, das auf keiner Werkstattrechnung steht

Ein repariertes Unfallauto ist weniger wert als ein unfallfreies – auch wenn man nichts sieht. Diese Differenz steht Ihnen zu, und nur ein Gutachten beziffert sie.

Wertminderung nach dem Unfall – Ratgeber Kfz-Gutachter Hamburg

Was Wertminderung ist

Beim Verkauf müssen Sie einen Unfall offenlegen. Käufer zahlen für ein Unfallauto weniger – das ist die merkantile Wertminderung. Sie ist Teil des Schadens und muss von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden, zusätzlich zur Reparatur.

Wie hoch sie ausfällt

Das hängt vom Fahrzeugalter, der Laufleistung, dem Wert, der Schadenhöhe und der Art der Reparatur ab. Als grobe Richtung: bei einem jüngeren Fahrzeug mit erheblichem Schaden sind einige Hundert bis über tausend Euro üblich; bei sehr alten Fahrzeugen mit hoher Laufleistung wird oft keine Wertminderung mehr angesetzt. Die Berechnung erfolgt nach anerkannten Methoden und wird im Gutachten begründet.

Warum die Werkstatt sie nicht kennt

Ein Kostenvoranschlag beziffert die Reparatur. Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert kommen darin nicht vor. Wer nur mit dem Kostenvoranschlag reguliert, verzichtet auf diese Positionen – meist ohne es zu merken.

Wertminderung beim Leasing- oder Firmenwagen

Auch hier entsteht sie – nur steht sie dem Eigentümer zu, also der Leasinggesellschaft oder dem Unternehmen. Bei der Leasingrückgabe wird der Unfall ohnehin bewertet; ein Gutachten schützt Sie davor, dass der Minderwert doppelt angesetzt wird.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung?

Ja. Sie ist unabhängig davon, ob repariert wird.

Muss ich den Unfall beim Verkauf wirklich angeben?

Ja, ein verschwiegener Unfallschaden ist ein Sachmangel und kann den Verkauf rückabwickeln lassen. Genau deshalb gibt es die Wertminderung.

Christian Eggers, Kfz-Sachverständiger

Über diesen Beitrag
Ich bin Kfz-Sachverständiger, nicht Rechtsanwalt. Dieser Beitrag gibt die allgemeine Rechtslage wieder, wie sie sich aus der Rechtsprechung ergibt, und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, hängt vom konkreten Hergang ab und kann nur ein Rechtsanwalt verbindlich beurteilen. Was ich für Sie tun kann, ist die technische Seite: den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig erfassen, bewerten und nachvollziehbar dokumentieren.

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