Ratgeber

Was tun nach einem Unfall? Die ersten Schritte, in der richtigen Reihenfolge

Der Moment nach dem Knall ist unübersichtlich – und genau dann werden die Fehler gemacht, die später Geld kosten. Diese Reihenfolge hat sich bewährt.

Was tun nach einem Unfall? Die ersten Schritte, in der richtigen Reihenfolge – Ratgeber Kfz-Gutachter Hamburg

1. Sichern und Ruhe bewahren

Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen (innerorts etwa 50 Meter, auf der Landstraße 100, auf der Autobahn 150 Meter). Verletzte versorgen, bei Verletzten immer die 112 rufen.

2. Polizei – ja oder nein?

Bei Verletzten, unklarer Schuldfrage, hohem Schaden, Fahrerflucht, Alkoholverdacht oder einem ausländischen Fahrzeug: Polizei rufen (110). Bei einem eindeutigen Blechschaden mit kooperativem Gegner reicht der Unfallbericht – aber lassen Sie sich Ausweis und Fahrzeugschein zeigen, Fotos davon eingeschlossen.

3. Beweise sichern, bevor Sie irgendetwas bewegen

Fotos aus mehreren Richtungen: Gesamtsituation, Endstellung der Fahrzeuge, Kennzeichen, Schäden, Bremsspuren, Straßenschilder. Namen und Nummern von Zeugen. Erst danach die Fahrbahn räumen.

4. Kein Schuldanerkenntnis, keine Unterschrift

Sagen Sie, was passiert ist, aber unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Das regeln die Versicherungen. Gleiches gilt für Zettel, die Ihnen die Gegenseite vorlegt.

5. Reparatur? Erst das Gutachten

Wenn Sie nicht schuld sind, dürfen Sie den Gutachter frei wählen – und Sie sollten es tun, bevor die Werkstatt anfängt. Das Gutachten legt fest, was die gegnerische Versicherung zahlt: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen. Ohne Gutachten zahlt sie, was sie für richtig hält.

6. Melden

Ihrer eigenen Versicherung den Unfall melden (Pflicht, meist innerhalb einer Woche), auch wenn Sie nicht schuld sind. Die gegnerische Versicherung finden Sie über das Kennzeichen beim Zentralruf der Autoversicherer.

Wann ein Anwalt sinnvoll ist

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch den Anwalt für Verkehrsrecht. Sobald die Schuldfrage strittig ist oder die Versicherung kürzt, lohnt er sich. Rechtsberatung darf ich als Sachverständiger nicht leisten; gern nenne ich Ihnen Anwälte, mit denen ich zusammenarbeite.

Häufige Fragen

Darf ich das Auto noch fahren?

Wenn es verkehrssicher ist – Lichter, Bremsen, keine scharfen Kanten, kein auslaufendes Öl – ja. Im Zweifel abschleppen lassen; die Kosten gehören zum Schaden.

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Nein. Bei unverschuldetem Unfall wählen Sie den Gutachter selbst.

Christian Eggers, Kfz-Sachverständiger

Über diesen Beitrag
Ich bin Kfz-Sachverständiger, nicht Rechtsanwalt. Dieser Beitrag gibt die allgemeine Rechtslage wieder, wie sie sich aus der Rechtsprechung ergibt, und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, hängt vom konkreten Hergang ab und kann nur ein Rechtsanwalt verbindlich beurteilen. Was ich für Sie tun kann, ist die technische Seite: den Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig erfassen, bewerten und nachvollziehbar dokumentieren.

Christian Eggers, Kfz-Sachverständiger in Hamburg. Fragen zu Ihrem Fahrzeugschaden? 0171 615 53 43

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