Unfallgutachten in Hamburg: Ihr Schaden, vollständig belegt

Nach einem unverschuldeten Unfall entscheidet das Gutachten darüber, was die gegnerische Versicherung zahlt. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt zeigt die Reparatur; ein Unfallgutachten zeigt den ganzen Schaden – auch das, was Sie erst später merken: Wertminderung, Nutzungsausfall, versteckte Schäden hinter dem Stoßfänger. Ich erstelle es bei Ihnen vor Ort, in ganz Hamburg und im Umland.

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Unfallgutachten – Christian Eggers, Kfz-Sachverständiger Hamburg

Was im Unfallgutachten steht

  • Alle Schäden, auch die, die man ohne Hebebühne nicht sieht – mit Fotos dokumentiert.
  • Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, nicht nach dem günstigsten Angebot.
  • Wertminderung: Ihr Auto ist nach einem reparierten Unfall weniger wert. Das steht Ihnen zu.
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Tage, an denen das Auto in der Werkstatt steht.
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert, falls sich die Reparatur nicht mehr lohnt.
  • Reparaturdauer, damit die Versicherung den Ausfall nicht kleinrechnet.

Wer zahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall die Versicherung des Verursachers – als Teil des Schadens, den sie ohnehin ersetzen muss. Für Sie fällt in der Regel nichts an. Bei Teilschuld wird das Gutachten anteilig übernommen; das bespreche ich vorher offen mit Ihnen.

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ab etwa 750 Euro Schadenhöhe ist ein Gutachten der übliche Weg – und diese Grenze ist bei modernen Autos mit Sensoren in Stoßfängern und Spiegeln schnell erreicht. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Rufen Sie an, ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Nein. Sie dürfen den Gutachter frei wählen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird von dieser beauftragt und bezahlt. Ich werde von Ihnen beauftragt. Das ist kein Detail – es entscheidet, ob Wertminderung und versteckte Schäden überhaupt auftauchen.

Christian Eggers, Kfz-Sachverständiger

Christian Eggers, Kfz-Sachverständiger seit über 23 Jahren in Hamburg. Unabhängig, persönlich, vor Ort – kein Callcenter, kein Vermittler.

Häufige Fragen

Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

Nach dem Termin arbeite ich das Gutachten zügig aus, damit Werkstatt und Versicherung loslegen können. Einen genauen Tag nenne ich Ihnen beim Termin.

Kann ich das Geld auch ohne Reparatur bekommen?

Ja, das heißt fiktive Abrechnung: Sie lassen sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen und entscheiden selbst, ob und wo Sie reparieren. Einzelheiten dazu erklärt Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht.

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Rufen Sie an: 0171 615 53 43 (mobil) oder 040 631 284 48. Oder schreiben Sie mir über das Kontaktformular. Ich komme in ganz Hamburg und im Umland zu Ihnen – von Norderstedt bis Harburg.

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