Schadengutachten in Hamburg
Haftpflicht und Vollkasko

Vonseiten der Versicherung dient ein Schadengutachten für einen PKW zunächst als eine Art Beweissicherung für den jeweiligen Antragsteller. Für dieses Gutachten werden alle relevanten Fahrzeugdaten und der Zustand des Wagens dokumentiert. Nach den Angaben des Herstellers werden anschließend die Kosten für die Instandsetzung des Autos kalkuliert.

Wann ist ein Schadengutachten sinnvoll?

Ob Unfallgutachten, Kfz-Gutachten oder Schadengutachten – die Bedeutung ist immer gleich. Ein häufiger Grund, ein Schadengutachten zu erstellen, ist nach einem Verkehrsunfall. Um den Schaden am Wagen nachzuweisen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, eine dieser Optionen ist das Schadengutachten. Hierbei werden unter anderem die Kosten für die Reparatur ermittelt, aber es gibt noch weitere Punkte, die für ein Schadengutachten von Bedeutung sind. Jede Begutachtung eines Schadens bildet die Basis für einen kompletten Ausgleich von materiellen sowie immateriellen Schäden nach einem Unfall.

Wann sollte ein Gutachten in Auftrag gegeben werden?

Eine klassische Situation für ein Schadengutachten ist ein Unfall, der nicht selbst verschuldet wurde. Bei einem sogenannten Haftpflichtschaden kommt derjenige, der den Unfall verschuldet hat, beziehungsweise seine Haftpflicht für den Schadensersatz auf. Das gilt auch für die Kosten des Schadengutachtens. Klärungsbedarf besteht aber immer, wenn nicht genau feststeht, wer an dem Unfall schuld war. Grundsätzlich gilt aber: Je größer der Schaden ist, umso wichtiger ist das Schadengutachten.

Was passiert bei einem selbst verschuldeten Unfall in Hamburg?

Handelt es sich um einen selbst verschuldeten Unfall oder um einen Unfall, bei dem der Verursacher nicht bekannt ist, dann kommt die Vollkasko ins Spiel. Wer Vollkasko versichert ist, kann den Schaden über diese Versicherung regulieren. Bei einem Kaskoschaden übt die Versicherung in der Regel ihr vertraglich zugesichertes Weisungsrecht aus, und bestimmt neben anderem, zugleich den Gutachter. Wer selbst einen Gutachter auswählt, muss ihn bei einem Kaskoschadenfall auch selbst bezahlen. Bestellt die Versicherung, bei der die Vollkasko abgeschlossen wurde, den Gutachter, dann kommt sie für die Kosten auf.

Wie sieht es bei einer Teilschuld aus?
Falls alle Beteiligten an einem Unfall eine Teilschuld trifft, dann ist die jeweils individuelle Konstellation entscheidend. Eine pauschale Empfehlung, was die Haftpflicht und die Vollkasko angeht, ist in diesem Fall für ein Schadengutachten sehr schwierig. Hier ist es immer ratsam, so schnell wie möglich mit der Versicherung zu sprechen.

Schaden ist nicht gleich Schaden

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